Honorar

Ich biete Ihnen ein kostenloses Kennenlern-Gespräch an. Hierfür plane ich etwa 30 – 60 Minuten ein.

Für alle weiteren Termine berechne ich 90 €. Die Sitzungen plane ich in der Regel mit 90 Minuten.
Längere Sitzungen werden anteilig in Einheiten von je 15 Minuten berechnet.

 

Heilpraktikerkosten sind als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar.

Ausfallhonorar

Sollten Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten muss ich Ihnen den Termin leider mit einem Ausfallhonorar in Höhe des vollen Betrages in Rechnung stellen. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie ohne Ihr Verschulden am Erscheinen verhindert sind.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Leider erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie nicht.

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Personen haben möglicherweise einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung. Diesen müssen Sie selbst vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung abklären. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker beschränkt. Sie tragen dann nur noch etwaige Differenzen zwischen dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und meinem Honorar.

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